Vertrag mit Stadt – alles in trockenen Tüchern

Für die aktive Mithilfe im Bad als ehrenamtliche Unterstützung bei Badaufsicht, Schwimmaufsicht und sonstigen Unterstützungen bedurfte es einer Vereinbarung mit der Stadt. Mit rechtsberatender Unterstützung eines Mitglieds des Freundeskreises mit einer Arbeitsrechtskanzlei in München und einer Karlsruher Anwaltskanzlei, die uns freundlich unterstützte, konnten wir einen Vertragsentwurf ausarbeiten, den das Bäderamt mit kleinen Änderungswünschen dann annehmen und unterzeichnen konnte.

Ein herzliches „Danke!!!“ an Stefanie aus München und ihre Kollegen hier in Karlsruhe!

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